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Widerrufsbutton ab 19. Juni: Was sich für Weinkäufer ändert – und warum vinothekar.de vorbereitet ist

Hand Klickt Auf Einen Widerrufsbutton Im Online-Weinshop Neben Einer Weinflasche

Ein neuer Button im Online-Weinshop

Ein Vertrag ist online in Sekunden geschlossen: Wein in den Warenkorb, „zahlungspflichtig bestellen“, fertig. Der Rückweg sah bisher oft ganz anders aus. Kontaktformular suchen, E-Mail schreiben, womöglich ein PDF herunterladen und ausdrucken – wer schon einmal widerrufen wollte, kennt diese Hürdenstrecke. Genau das ändert sich jetzt.

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
Der neue § 356a BGB tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Ab diesem Datum müssen sämtliche Unternehmen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
Hinter der Regel steht eine europäische Vorgabe:
Die neue Pflicht ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673, die den Verbraucherschutz stärken soll und die Einführung einer europaweit „funktionierenden und leicht zugänglichen“ elektronischen Widerrufsmöglichkeit vorsieht.

Was hinter der Regel steckt

Das Grundprinzip ist denkbar einfach.
Ein Vertrag soll im Internet genauso leicht zu widerrufen sein, wie er abgeschlossen wurde.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf eine altbekannte Praxis im Onlinehandel:
Bisher mussten Verbraucher oft umständliche Formulare suchen, häufig E-Mails schreiben oder sogar Dokumente ausdrucken.

Wichtig für das Verständnis: Der Begriff „Button“ hat sich eingebürgert, im Gesetz steht aber „Widerrufsfunktion“.
Die Widerrufsfunktion muss nicht durch einen technischen Button umgesetzt werden, ein klar bezeichneter Link, der genauso hervorgehoben und leicht auffindbar ist wie ein Button, genügt nach aktuellem Stand.
Und der Button ersetzt nichts – er kommt obendrauf:
Der Button ergänzt die bisherigen Möglichkeiten zum Widerruf wie E-Mail, Formular und Brief, ersetzt diese aber nicht.

Was der Button für Sie als Weinkäufer bedeutet

Konkret heißt das: Sie finden künftig eine deutlich sichtbare Schaltfläche, über die Sie Ihren Widerruf direkt erklären können.
Der Widerrufsbutton muss gut sichtbar, leicht zugänglich, dauerhaft während der Widerrufsfrist verfügbar und eindeutig beschriftet sein, optimal mit „Vertrag widerrufen“.
Versteckte Lösungen sind ausdrücklich nicht erlaubt –
konkret verboten ist etwa, den Button hinter einem Log-in oder einer Registrierung zu verstecken, ihn durch Pop-ups oder andere Elemente zu verdecken oder den Widerruf an einen App-Download zu knüpfen.

Auch beim Ausfüllen bleibt es schlank.
Unternehmen dürfen beim Widerruf nur wenige Daten abfragen: Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags sowie eine E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung. Ein Pflichtfeld für den Widerrufsgrund ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Sie müssen also niemandem erklären, warum Ihnen der Riesling am Ende doch nicht zusagte. Nach dem Widerruf erhalten Sie einen Beleg:
Der Eingang des Widerrufs muss unverzüglich mit Datum und Uhrzeit bestätigt werden.

Nicht jeder Wein ist widerrufbar

Ein Detail, das im Weinhandel relevant ist: Das Widerrufsrecht kennt Ausnahmen.
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Für Standard-Flaschenweine greift das in der Regel nicht – sie sind die klassische widerrufsfähige Ware. Sobald aber auch nur ein widerrufsfähiges Produkt im Sortiment ist, gilt die Pflicht ohnehin:
Bereits ein einziges widerrufsfähiges Produkt im Sortiment löst die Pflicht aus. Eine differenzierte Bereitstellung des Widerrufsbuttons nur für einzelne Produkte ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Warum wir das Thema gelassen sehen

Für viele Händler bedeutet der Stichtag Hektik.
Es ist damit zu rechnen, dass es nach Inkrafttreten – ähnlich wie beim Kündigungsbutton nach § 312k BGB – vermehrt zu Abmahnungen kommen wird.
Das Muster ist bekannt:
In den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten des Kündigungsbuttons 2022 sind reihenweise Abmahnungen rausgegangen, vor allem an mittelständische Anbieter, die das Thema verschlafen hatten.

Bei vinothekar.de war ein unkomplizierter Widerruf nie eine Frage des Gesetzesdrucks, sondern eine Frage des Selbstverständnisses. Ein einfacher Rückweg gehört für uns zu einem fairen Einkauf dazu – lange bevor er Pflicht wurde. Wir verstehen den Widerrufsbutton nicht als lästige Auflage, die kurz vor knapp eingebaut wird, sondern als das, was er sein soll: ein klarer, ehrlicher Weg zurück, falls ein Wein doch nicht passt.

Diese Nähe zum Kunden ist kein Marketingsatz, sondern zeigt sich genau an solchen Stellen. Wenn der Gesetzgeber nun verlangt, dass der Rücktritt so leicht sein muss wie der Kauf, dann beschreibt er einen Standard, den wir längst leben. Sie müssen sich am 19. Juni also nicht umgewöhnen – Sie kaufen weiter so unkompliziert wie bisher, und im unwahrscheinlichen Fall der Fälle treten Sie ebenso unkompliziert zurück.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt der Widerrufsbutton?

Die Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion nach § 356a BGB gilt ab dem 19. Juni 2026. Sie betrifft alle Unternehmen, die Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen.

Muss ich beim Online-Widerruf einen Grund angeben?

Nein. Ein Pflichtfeld für den Widerrufsgrund ist ausdrücklich nicht erlaubt. Abgefragt werden dürfen nur Name, Angaben zur Vertragsidentifizierung und eine E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung.

Kann ich gekauften Wein einfach widerrufen?

Standard-Flaschenweine sind in der Regel widerrufsfähig. Ausgenommen sind nur schnell verderbliche Waren oder Produkte mit kurzem Verfallsdatum, was auf klassische Flaschenweine normalerweise nicht zutrifft.

Ersetzt der Widerrufsbutton andere Widerrufswege?

Nein. Der Button kommt zusätzlich hinzu. Widerruf per E-Mail, Formular oder Brief bleibt weiterhin möglich.

Wo muss der Widerrufsbutton zu finden sein?

Er muss gut sichtbar, dauerhaft während der Widerrufsfrist verfügbar und eindeutig beschriftet sein. Ihn hinter einem Log-in, einer Registrierung oder einem App-Download zu verstecken, ist verboten.